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Genehmigungsantrag für Druckgas- und Flüssiggasflaschen und Gastanks
Das Produkt ist nicht mehr verfügbar, da die Veranstaltung beendet ist.
Für verspätete oder nicht eingereichte Genehmigungsanträge wird eine Nachbearbeitungsgebühr von 210,08 € erhoben.
Die Bevorratung, Lagerung und Verwendung von Gasen in Druckgasflaschen, Flüssiggasflaschen, Kryobehälter o.a. ist in den Messehallen und Gebäuden sowie dem Freigelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Gase und Gasbehälter sind entsprechend den Bestimmungen der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit), DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln), TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe), DGUV Vorschrift 79 (Verwendung von Flüssiggas) und weiteren relevanten Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben zu handhaben. Gasbehälter sind grundsätzlich gegen Erwärmung, Stoß, Umfallen und dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Auf der angemieteten Freigeländefläche/dem Messestand darf nur der Tagesbedarf an Gas bevorratet werden. Leere Gasflaschen dürfen nicht auf dem Messestand aufbewahrt werden, sondern müssen spätestens nach Veranstaltungsende (täglich) aus der Messehalle entfernt werden.
Dieser Antrag ist mit dem Erlaubnisschreiben der Messe Düsseldorf GmbH am Messestand auf Verlagen vorzuzeigen.
Informationen zum Servicepartner Messe Düsseldorf GmbH:
Die Messe Düsseldorf ist einer der 5 erfolgreichsten Messeveranstalter weltweit. Auf den Veranstaltungen in Düsseldorf präsentieren jedes Jahr rund 30.000 Aussteller 1,5 Millionen Fachbesuchern ihre Produkte. Rund 50 Fachmessen, davon 23 N°-1-Veranstaltungen in den fünf Kompetenzfeldern Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Handel, Handwerk und Dienstleistungen, Medizin und Gesundheit, Mode und Lifestyle sowie Freizeit finden am Standort Düsseldorf statt. Dabe... weiterlesen
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